Kreisstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Die meisten Straßen in Norden sind sogenannte [[Gemeindestraße | Gemeindestraßen]], also Straßen, die von der Gemeinde (bzw. Stadt) gebaut und unterhalten werden. Ein wesentlich geringerer Anteil an den Straßen stellen die Kreisstraßen dar, die wiederum vom örtlich zuständigen Landkreis gebaut und unterhalten werden.
Die meisten Straßen in Norden sind sogenannte [[Gemeindestraße | Gemeindestraßen]], also Straßen, die von der Gemeinde (bzw. Stadt) gebaut und unterhalten werden. Ein wesentlich geringerer Anteil an den Straßen stellen die Kreisstraßen dar, die wiederum vom örtlich zuständigen Landkreis gebaut und unterhalten werden. Für den Unterhalt der Kreisstraßen in Norden ist die Kreisstraßenmeisterei Aurich mit Sitz im Gewerbegebiet Georgsheil zuständig.


Kreisstraßen sind oftmals jene, die dem überörtlichen Verkehr zwischen zwei Landkreisen bzw. einem Landkreis und einer kreisfreien Stadt dienen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, so ist beispielsweise [[Utlandshörn (Straße) | Utlandshörn]] ebenfalls rechtlich eine Kreisstraße (K215), obwohl sie keine überregionale Bedeutung hat.
Kreisstraßen sind oftmals jene, die dem überörtlichen Verkehr zwischen zwei Landkreisen bzw. einem Landkreis und einer kreisfreien Stadt dienen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, so ist beispielsweise [[Utlandshörn (Straße) | Utlandshörn]] ebenfalls rechtlich eine Kreisstraße (K215), obwohl sie keine überregionale Bedeutung hat.

Version vom 12. Dezember 2020, 22:26 Uhr

Die meisten Straßen in Norden sind sogenannte Gemeindestraßen, also Straßen, die von der Gemeinde (bzw. Stadt) gebaut und unterhalten werden. Ein wesentlich geringerer Anteil an den Straßen stellen die Kreisstraßen dar, die wiederum vom örtlich zuständigen Landkreis gebaut und unterhalten werden. Für den Unterhalt der Kreisstraßen in Norden ist die Kreisstraßenmeisterei Aurich mit Sitz im Gewerbegebiet Georgsheil zuständig.

Kreisstraßen sind oftmals jene, die dem überörtlichen Verkehr zwischen zwei Landkreisen bzw. einem Landkreis und einer kreisfreien Stadt dienen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, so ist beispielsweise Utlandshörn ebenfalls rechtlich eine Kreisstraße (K215), obwohl sie keine überregionale Bedeutung hat.

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