Günter Joachim Burchard: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Günter Joachim Burchard''' war ein Gold- und Silberschmied. Er erhielt am 16. Dezember 1712 das [[Bürgerrecht|Norder Bürgerrecht]] und wurde am gleichen Tag in die [[Krämerzunft]] aufgenommen.<ref name=":0">Scheffler, Wolfgang (1965): Goldschmiede Niedersachsens, Berlin, S. 960</ref> | '''Günter Joachim Burchard''' (* vor 1700; † 3. November 1761) war ein Gold- und Silberschmied. Er erhielt am 16. Dezember 1712 das [[Bürgerrecht|Norder Bürgerrecht]] und wurde am gleichen Tag in die [[Krämerzunft]] aufgenommen. Auch sein Sohn [[Johann Andreas Burchard]] war in diesem Beruf tätig.<ref name=":0">Scheffler, Wolfgang (1965): Goldschmiede Niedersachsens, Berlin, S. 960</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 25. Januar 2022, 15:05 Uhr
Günter Joachim Burchard (* vor 1700; † 3. November 1761) war ein Gold- und Silberschmied. Er erhielt am 16. Dezember 1712 das Norder Bürgerrecht und wurde am gleichen Tag in die Krämerzunft aufgenommen. Auch sein Sohn Johann Andreas Burchard war in diesem Beruf tätig.[1]
Burchards Vater war Hofverwalter der Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen (Thüringen).[1]