Stadtdirektor
Der Stadtdirektor leitete bis zur Abschaffung dieses Amtes die Verwaltung, während der Bürgermeister eher repräsentative Aufgaben sowie den das Amt des Ratsvorsitzenden wahrnahm. In Niedersachsen lief das Amt seit der Einführung der Eingleisigkeit in der Verwaltung durch die neue Niedersächsische Gemeindeordnung aus dem Jahr 1996 aus. Im Amt befindliche Oberstadt-, Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindedirektoren konnten jedoch bis zum Ablauf ihrer regulären Amtszeit bleiben, sodass der letzte Norder Stadtdirektor Reiner Alberts noch bis zum 31. Januar 2001 im Amt bleiben konnte.[1] Nach seiner Pensionierung 2001 wurde Barbara Schlag hauptamtliche Bürgermeisterin und nahm damit zeitgleich die Aufgaben des Stadtdirektors wahr.
Ausdrücklich nicht abgeschafft wurde das Amt des Gemeindedirektors in den Mitgliedsgemeinden der niedersächsischen Samtgemeinden. Dort wird der ehrenamtliche Bürgermeister weiterhin vom Rat gewählt. Das Amt des Gemeindedirektors kann dem Samtgemeindebürgermeister oder einem anderen Verwaltungsvertreter der jeweiligen Samtgemeinde übertragen werden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG). Ab 1994 ebenso abgeschafft wurde das mit dem Stadtdirektor auf Kreisebene vergleichbare Amt des Oberkreisdirektors.
Als Vorgänger des Stadtdirektors kann das Amt des Stadtschreibers angesehen werden.
Einzelnachweise
- ↑ Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 102